Ein Verkehrsunfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug bedeutet für den Geschädigten normalerweise Ärger, es sei denn, Sie haben Ihren eigenen Schaden bei Ihrem Versicherer gedeckt.
Gegen wen können wir einen Schaden an unserem Auto oder unseren Personenschäden geltend machen?
unversichertes Fahrzeug
Das Insurance Compensation Consortium ist die Einheit, die sich um diese Art von Sach- und Personenschäden kümmert und als Garantie für alle möglichen Geschädigten fungiert. Die Deckungsgrenzen wären diejenigen, die von der aktuellen Gesetzgebung der obligatorischen Fahrzeugversicherung festgelegt werden. Das Konsortium behält sich die Wiederholung von Kosten wegen der Ursache dieser Situation vor.
Versicherungssummen der Pflichtversicherung:
- An Personenschäden 70 Millionen Euro pro Vorfall, unabhängig von der Zahl der Opfer.
- Bei Sachschäden 15 Millionen Euro pro Schadensfall.
unbekanntes Fahrzeug
In diesem Fall deckt das Konsortium nur Personenschäden im Allgemeinen ab, außer im Falle eines Todesfalls, einer dauerhaften Invalidität oder einer vorübergehenden Invalidität von mehr als einer Woche, in diesem Fall deckt das Konsortium auch Sachschäden mit einem Selbstbehalt von höchstens 500 €.
gestohlenes Fahrzeug
In diesem Fall sind Sach- und Personenschäden Dritter gedeckt. Ausgenommen sind Insassen, die wissen, dass sie in einem gestohlenen Fahrzeug gefahren sind
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