Die Coronavirus-Krise und die Verhängung des Alarmzustands haben die Einstellung aller nicht wesentlichen Geschäftsaktivitäten bis zum 13. April erzwungen. Ab diesem Datum gelten Einkaufszentren, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gastgewerbe, Hotels usw. Sie müssen mindestens bis zum 26. April geschlossen bleiben. Diese Situation hat dazu geführt, dass im März 834.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verloren haben und viele Unternehmen einen erheblichen Umsatz verloren haben, was die Kontinuität vieler Unternehmen gefährdet. Das Szenario, das sich in den kommenden Monaten abzeichnet, ist für die Wirtschaft und das Wohlergehen der Gesellschaft im Allgemeinen nicht ermutigend.
Viele Unternehmen und Freiberufler haben bei der Versicherungsbranche nachgefragt, wie Versicherungen Schäden durch das Coronavirus abdecken können. Die Realität ist, dass der Versicherungssektor wie der Rest nicht auf eine Gesundheitskrise dieses Ausmaßes vorbereitet war. Es gibt keine Versicherung auf dem Markt, die die wirtschaftlichen Folgen einer Pandemie wie des Coronavirus vorhersehen und abdecken könnte. Nichtsdestotrotz, Bei Canarisk möchten wir die häufigsten Zweifel hervorheben und erläutern sowie andere Möglichkeiten, wie Versicherungen Ihnen helfen können.
Ist der Leistungsausfall aufgrund des Coronavirus abgedeckt?
Die Deckung des entgangenen Gewinns ist in den meisten Fällen enthalten Unternehmensversicherung, ist mit dem Eintritt eines Sachschadens verbunden, der die Tätigkeit lahmlegt (z. B. ein Brand). Derartige Schäden sind durch das Coronavirus nicht entstanden, daher gilt dieser Versicherungsschutz nicht. Es gibt Policen, die sogar den Leistungsausfall aufgrund der Unmöglichkeit des Zugangs zu den Räumlichkeiten oder dem Arbeitsplatz auf behördliche Anordnung abdecken, jedoch immer als Folge eines eigenen Sachschadens oder eines angrenzenden Betriebs (z. B. Brand oder Einsturz eines an den Arbeitsplatz angrenzenden Gebäudes).
Gibt es eine Deckung für Leistungsausfälle ohne körperlichen Schaden?
Die Branche hat in den letzten Jahren an so genannten gearbeitet Parametrische oder Indexversicherung. Es handelt sich um Versicherungen, die auf den Eintritt von Naturkatastrophen ausgerichtet sind und auf Situationen gesellschaftspolitischer Gewalt (Terrorismus, Streiks usw.) ausgeweitet wurden. Sie basieren auf einem Index oder Parameter, beispielsweise darauf, dass ein Sturm eine bestimmte Entfernung von der Veranstaltung entfernt, oder dass die Regenmenge in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge überschreitet. Der Verlust von Leistungen aufgrund eines dieser Ereignisse wäre garantiert, auch wenn kein körperlicher Schaden verursacht wurde. Es handelt sich um komplexe Maßnahmen, die eine statistische Analyse erfordern, und das Interesse, sie auf Pandemiefälle auszudehnen, ist in den letzten Jahren gewachsen. Es handelt sich derzeit um ein in den Kinderschuhen steckendes Produkt, das für bestimmte Branchen, hauptsächlich Tourismus, Fluggesellschaften und Güterverkehr, untersucht wird.
Eine weitere Versicherungslösung, die aufgrund unserer derzeitigen Erfahrungen in Zukunft von Interesse sein könnte, ist die Abdeckung von Lieferkettenunterbrechungen. Mit dieser Deckung sollen Verluste entschädigt werden, die durch Schäden oder Zerstörung in den physischen Einrichtungen von Lieferanten entstehen, die die Lieferung von Waren oder Rohstoffen verhindern.
Ist das Coronavirus durch das Insurance Compensation Consortium abgedeckt?
Das Coronavirus gilt nicht als außergewöhnliches Ereignis gemäß RD 300/2004, in dem die vom Insurance Compensation Consortium versicherten Fälle aufgeführt sind. Deshalb, Es ist ausgeschlossen, dass das Konsortium die Folgen des Coronavirus übernimmt.
Welche Auswirkungen hat die Schließung des Betriebes auf die Absicherung von Sachschäden?
Eine der Sorgen von Unternehmen, vor allem Hotels, besteht darin, dass es bei der Schließung der Einrichtungen zu Diebstählen oder Vandalismus kommt und ob die Versicherung diese decken würde. Bei Canarisk haben wir mit Top-Versicherern gesprochen, die dies bestätigen den Ausschluss der Deckung von Sachschäden aussetzen, die durch die Einstellung der Aktivität oder mangelnde Wachsamkeit verursacht werden.
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