In diesem Artikel informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Kunden gegenüber Versicherern haben, um ihre Interessen im Schadenfall durchzusetzen.
Viel öfter als uns lieb ist, stoßen wir aufgrund des Schadenmanagements auf Probleme zwischen Kunden und Versicherern. Unfaire Deckungsverweigerungen, Abweichungen bei der Schadensfeststellung oder Nichteinhaltung von Fristen zur Aktenbearbeitung sind die Hauptursachen für Streitigkeiten mit der Versicherung. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie auf den Kanarischen Inseln Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherer geltend machen können.
Vor welchen Instanzen kann auf den Kanarischen Inseln ein Anspruch geltend gemacht werden?
Wir raten Ihnen, Ihre Forderung gegen das Unternehmen in die Hände eines Maklers wie Canarisk zu legen, da wir die Mechanismen, Fristen und Instanzen kennen, an die Sie Ihre Forderung richten müssen. Nachfolgend fassen wir zusammen, wie wir einen Schaden bei Canarisk verwalten:
- Interne Ansprüche an das Unternehmen. Zunächst versuchen wir immer, jeden Vorfall bei der Bearbeitung des Schadensfalls intern zu lösen. Bei Bedarf können wir unsere intern lenken Anspruch an den Direktor der Niederlassung der Versicherungsgesellschaft auf Teneriffa oder Las Palmas.
- Anspruch an den Versichertenombudsmann. Sollten wir trotz unserer internen Bemühungen kein günstiges Ergebnis erzielen, leiten wir die Anspruch an den Versichertenombudsmann. Dies ist eine Abteilung, in der Versicherungsunternehmen Ansprüche untersuchen müssen. Diese muss unabhängig von der Schadenbearbeitungsabteilung sein.
- Anspruch vor der Generaldirektion für Versicherungen. Das DGS ist eine dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstellte Einrichtung, die den Betrieb von Versicherungsunternehmen überwacht. Daher können wir auf diese Instanz zurückgreifen, um die Deckung eines Anspruchs geltend zu machen. Sie müssen jedoch bedenken, dass diese Stelle nur zur Beurteilung von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Deckung der Police eingreift und nicht zu Fragen der Schadensgutachten. Was ist mehr, Um eine Forderung beim DGS einreichen zu können, müssen Sie zuerst eine Forderung beim Ombudsmann für Versicherte einreichen und zwei Monate ohne Antwort verbringen oder eine ablehnende Antwort erhalten.
- Gerichtlicher Anspruch. Kommt es trotz all dieser internen und administrativen Ansprüche zu keinem für den Mandanten zufriedenstellenden Ergebnis, bleibt als letzter Ausweg das Gericht. Um auf diesen Weg zu gehen, ist es wichtig, zuvor ein bestimmtes Gutachten durchgeführt oder sogar den Drittprozess der Kunst aktiviert zu haben. 38 des Versicherungsvertragsgesetzes. Wir erzählen Ihnen alles über diesen Prozess in unserem Artikel „Was tun bei einem Unfall in einem Unternehmen auf den Kanarischen Inseln“?
Wie viel Zeit muss ich bei einem Versicherer geltend machen?
La Versicherungsvertragsrecht, Artikel 23 regelt die Verjährungsfrist für Klagen gegen einen Versicherer. Das Gesetz selbst unterscheidet zwischen einer Sachschadenversicherung und einer Personenschadenversicherung:
- Anspruchsvorschrift für die Sachschadenversicherung: 2 Jahre ab Unfalleintritt
- Rezept für Ansprüche aus der Personenschadensversicherung: 5 Jahre ab Unfalleintritt.
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