Ist es Pflicht, Kraftfahrzeuge zu versichern?
Die spanische Gesetzgebung schreibt vor, dass alle in Spanien in Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge versichert sein müssen. Wörtlich heißt es im Königlichen Erlass 8/2004 vom 29. Oktober: „Jeder Besitzer von Kraftfahrzeugen, der seinen gewöhnlichen Parkplatz in Spanien hat, ist verpflichtet, für jedes Fahrzeug, das er besitzt, einen Versicherungsvertrag abzuschließen und in Kraft zu halten, der bis zu die Höhe der Versicherungspflichtgrenzen, die zivilrechtliche Haftung für Personen- oder Sachschäden im Straßenverkehr. Die Höhe des Pflichtversicherungsschutzes beträgt:
- Personenschaden: 70 Millionen Euro pro Vorfall, unabhängig von der Zahl der Opfer.
- Materieller Schaden: 15 Millionen Euro pro Schadensfall.
Welche anderen Deckungen kann ich in der Kfz-Versicherung abschließen?
Versicherer bieten neben der Pflichtversicherung verschiedene Deckungsmöglichkeiten für ein Auto an:
- Glasbruch
- Diebstahl oder Beschädigung durch versuchten Diebstahl und Feuer
- Totalschaden oder All Risk
- Reisehilfe
- Fahrer- und Insassenunfälle
Kann ich ein Motorrad auf alle Risiken versichern?
Sowohl Motorräder als auch Autos können voll versichert werden. Dies bedeutet, dass Ihr Fahrzeug für alle Schäden, die es erleidet, gedeckt ist, auch wenn Sie die Ursache des Unfalls sind.
Wie versichere ich einen Wohnwagen?
Mit den technischen Unterlagen und der Fahrzeugzulassungserlaubnis sowie den Unterlagen des Eigentümers und des Fahrers können Sie einen Wohnwagen versichern, sowohl die Pflichtversicherung als auch den Rest der möglichen Zusatzdeckungen.
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