Die Entschädigung bei Totalschaden ist eines der konfliktreichsten Themen in Deutschland Autoversicherung zwischen Autofahrern und Versicherern. Generell erachten Nutzer die von Unternehmen angebotenen Beträge immer als gering. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, sollten Sie wissen, dass Sie Ansprüche gegen Ihren Versicherer geltend machen können, sogar vor Gericht. Hier erklären wir wie.
Was bedeutet es, wenn Ihr Auto als „Totalschaden“ deklariert wird?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Totalzerstörung des Fahrzeugs, nach einem Verkehrsunfall, einem Raub usw. So dass die Behebung des Schadens technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist:
Technisch. Die Reparatur ist nicht durchführbar, wenn es unmöglich ist, das Fahrzeug wieder in den Gebrauchs-, Sicherheits- oder Ästhetikzustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte.
Wirtschaftlich. Die Reparatur ist nicht machbar, wenn die Kosten dafür viel höher sind als der Wert, den das Auto auf dem Markt hat.
Was ist der Marktwert, der Neuwert und der Zuneigungswert?
In vielen Autoversicherung Auf diese drei Begriffe wird Bezug genommen. Hier erklären wir seine Bedeutung:
Verkaufswert. Es ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls oder Verlusts.
Wert auf neu. Es handelt sich um den Endkundenpreis inklusive der jeweils gültigen Steuern und gesetzlichen Zuschläge.
Zuneigungswert. Er ergibt sich aus der Addition eines Prozentsatzes zwischen 20 und 30 Prozent zum Marktwert.
Was tun, wenn Sie mit der angebotenen Entschädigung nicht zufrieden sind?
Es kann vorkommen, dass Sie die vom Versicherer angebotene Entschädigung nicht zufriedenstellt und Sie sich entscheiden, einen Anspruch geltend zu machen.
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben und Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie prüfen, was Ihre Police vorsieht. Einige Autoversicherungen sehen vor, dass der Versicherer die Reparatur des Autos nicht übernimmt, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Auch die Kriterien, nach denen kompensiert wird, müssen klar sein. Wenn das Unternehmen den Verkehrswert ansetzt und Sie damit nicht zufrieden sind, können Sie eine Aufstockung durch Anrechnung des Zuneigungswerts verlangen, eine Neubewertung durchführen oder letztlich vor Gericht gehen.
Wenn Sie hingegen an dem Unfall nicht schuld waren, können Sie auf die Bestimmungen des Artikels 1.902 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückgreifen: „Wer durch Handlung oder Unterlassung einem anderen durch Verschulden oder Fahrlässigkeit einen Schaden zufügt, ist zur Reparatur verpflichtet der entstandene Schaden". Daher haben Sie das Recht auf eine vollständige Entschädigung.
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