Zu den persönlichen Bestandteilen des Versicherungsvertrages gehört die Figur des Versicherten. Der Versicherte ist die Person, die Eigentümer des in der Police versicherten Anteils ist und die daher einem Risiko ausgesetzt ist, da sie im Falle eines eventuellen Schadens die Folgen von Jahren tragen wird. Das Interesse kann persönlich (bei Lebensversicherungen) oder materiell (bei Auto- oder Hausratversicherungen) sein. In beiden Fällen ist der Versicherte derjenige, dem das versicherte Interesse gehört.
Zu den Rechten und Pflichten des Versicherten gehören:
Rechte des Versicherten
- Erhalten Sie die Entschädigung, zu der der Versicherer verpflichtet ist, falls in der Police kein anderer Begünstigter als der Versicherte festgelegt wurde.
- Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft alle Umstände mit, die das Risiko geringer machen als in der Police angegeben.
Pflichten des Versicherten
- Versicherungspolice unterschreiben.
- Kommunizieren Sie alle Umstände, die das Risiko erhöhen
- Melden Sie einen Unfall innerhalb von sieben Tagen nach dessen Eintritt und geben Sie alle Ihnen vorliegenden Informationen über die Umstände und Folgen des Unfalls an.
- Tun Sie alles, um den Unfall zu vermeiden, oder versuchen Sie zumindest, seine Folgen weniger schädlich zu gestalten.