Ein weiteres grundlegendes Konzept, das wir in einer Versicherungspolice finden, ist das des Begünstigten. Von einem Begünstigten in einem Versicherungsvertrag zu sprechen, ist die Person, die im Falle eines Unfalls von der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung erhält, sofern die Bedingungen erfüllt sind, die beim Abschluss der Police vereinbart wurden.
In der Privathaftpflichtversicherung können wir die Zahl der Begünstigten der Police am deutlichsten unterscheiden. Bei dieser Art der Versicherung stellen wir fest, dass der Versicherungsnehmer sein Leben so versichern kann, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters ein Dritter einen wirtschaftlichen Vorteil erhält. Dieser Dritte ist der Begünstigte der Police. Üblich ist bei dieser Versicherung, dass Versicherungsnehmer, Versicherter und Anspruchsberechtigter dieselbe Person ist, es können aber auch unterschiedliche Personen betroffen sein.
Für den Fall, dass das versicherte Risiko der Tod ist, muss der Begünstigte selbstverständlich eine andere Person als der Versicherte sein. So ist es üblich, dass ein Vater sein Todesrisiko versichert, so dass in diesem Fall sein Sohn der Begünstigte der in der Police vereinbarten Entschädigung ist.