Wenn Sie als Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel auf den Kanarischen Inseln einen Unfall erleiden, sollten Sie wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie vorgehen müssen. Öffentliche Verkehrsmittel haben eine obligatorische Reiseversicherung, daher deckt diese Versicherung die Schäden ab, die durch einen Unfall entstehen können. Dazu müssen Sie einige Mindestanforderungen erfüllen, um den Erfolg Ihres Anspruchs zu gewährleisten.
Was deckt die obligatorische Reiseversicherung ab?
Wie bereits erwähnt, schützt diese Reiseversicherung die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel, die im Falle eines Unfalls Anspruch auf die entsprechende Entschädigung sowie auf die möglicherweise benötigte medizinische Versorgung haben.
Es ist sehr wichtig zu beachten, dass diese Versicherung nur Personenschäden abdeckt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass materielle Schäden nicht geltend gemacht werden können. Für diese Schäden muss die Pflichtversicherung für den Verkehr des Transportmittels in Anspruch genommen werden, wobei beide Ansprüche nicht unvereinbar sind.
Diese obligatorische Reiseversicherung schützt:
- Alle Benutzer des öffentlichen öffentlichen Personenverkehrs in Spanien, städtisch und überstädtisch, die im Landverkehrsplanungsgesetz vorgesehen sind.
- Alle Benutzer des spanischen Seeverkehrs.
Tipps für den Erfolg Ihrer Forderung
Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Unfall haben, müssen Sie beim Verkehrsunternehmen eine Schadensmeldung unter Angabe aller Ihnen vorliegenden Daten und Umstände des Unfalls einreichen.
Es ist wichtig, dass Sie die Fahrkarte oder das Ticket, das belegt, dass Sie am Tag und zum Zeitpunkt des Unfalls in diesem Fahrzeug gefahren sind, einfordern können. Ebenso müssen die erlittenen Verletzungen akkreditiert werden, wobei ein ärztliches Gutachten vorzulegen ist, wenn das Vorhandensein dieser akkreditiert ist.