Die Komplexität der für die Versicherungsbranche typischen Terminologie erfordert die Erläuterung alltäglicher Konzepte, die wir sicherlich schon mehrfach gehört haben, von denen wir aber nicht genau wissen, worauf sie sich beziehen. Das Konzept der Police gehört zweifellos dazu und ist nichts anderes als der Versicherungsvertrag zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einer natürlichen oder juristischen Person, die als Versicherungsnehmer bezeichnet wird. Richtlinien können in drei Teile gegliedert sein:
- Die allgemeinen Bedingungen: Dabei handelt es sich um eine Reihe schriftlicher Klauseln, die in der Police erscheinen. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Parteien. Versicherungsunternehmen nehmen diese Klauseln in den Versicherungsvertrag auf, da sie für alle Policen derselben Modalität gleich sind.
- Die besonderen Bedingungen: sind die individuellen Bedingungen jeder Police. Sie legen fest: Risiko, Garantien, Prämienhöhe und Zahlungsperiode, versichertes Kapital, Franchise usw.
- Anhänge oder Ergänzungen: sie treten ein, wenn der Vertrag geändert oder vorübergehend ausgesetzt wird. Diese werden Teil der Police. Sie müssen von derselben Person unterzeichnet sein, die auch die Police unterzeichnet hat. So wird beispielsweise ein Zuschlag gewährt, wenn sich das versicherte Kapital erhöht oder verringert, der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Wohnsitz ändert usw.
Eine Police muss alle Vereinbarungen und Bedingungen enthalten, die die Beziehung zwischen den Parteien regeln, und die Rechte und Pflichten der Parteien umfassen. Um gültig zu sein, muss die Police von beiden Parteien unterzeichnet werden und dem Versicherungsnehmer muss eine Kopie ausgehändigt werden.