Es ist wahrscheinlich, dass Sie schon einmal von dem Risiko im Versicherungsvertrag gehört haben oder sogar eine Police abgeschlossen haben und nicht wissen, was dieses Konzept bedeutet. Risiko ist ein weiteres grundlegendes Konzept von Versicherungsverträgen und wird definiert als die Möglichkeit, dass ein ungewisses und zufälliges Ereignis eintritt und schädliche Folgen für den Versicherten hat.
Der Zweck des Versicherungsvertrags besteht darin, den Eintritt dieses Ereignisses zu verhindern. In diesem Fall haftet also die Versicherungsgesellschaft für die schädlichen Folgen, indem sie die bei Vertragsabschluss vereinbarte Entschädigung zahlt.
Aus dieser Definitionund es ergeben sich folgende Risikomerkmale:
- Unsicherheit. Es ist nicht bekannt, ob oder wann es passieren wird.
- Möglichkeit. Der Eintritt des Risikos muss möglich sein, sonst würden wir uns für etwas Unmögliches versichern. Der Versicherungsvertrag, der ein unmöglich eintretendes Risiko versichert, ist nichtig.
- Konkretion. Das Risiko muss in der Police definiert, bewertet und wirtschaftlich quantifiziert werden.
- Rechtmäßigkeit. Der Versicherungsvertrag, der ein unerlaubtes Risiko versichert, wäre nichtig.
- Zufällig. Vorsätzlichkeit des Versicherten im Gefahrenfall darf nicht vorliegen, diese muss unfreiwillig erfolgen.