Dies ist eine häufige Frage von Kunden, die unseren Rat anfordern, weil ihnen bei der Verwaltung einer Art von Darlehen eine Lebensversicherung auferlegt wurde.
Warum eine Bank Sie nicht zum Abschluss einer bestimmten Versicherung zwingen kann, erklären wir Ihnen in unserem Artikel KANN DIE BANK MICH zwingen, eine Versicherung abzuschließen?, aber in diesem Fall ist es wichtig zu wissen, „Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung». Wenn aus irgendeinem Grund ein Darlehen formalisiert und gleichzeitig eine Lebensversicherung abgeschlossen wird, ohne die volle Überzeugung des Kunden, der Verbraucher sollte sich seines Rechts bewusst sein, diese Versicherungspolice zu kündigen.
Wie ist das möglich?
Gesetz 50/80 des Versicherungsvertrags in seinem Artikel 83.a 1 besagt, dass innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen, nachdem der Versicherer die endgültige Police oder das vorläufige Versicherungsdokument vorgelegt hat, der Versicherungsnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, ohne dass dies eine Vertragsstrafe nach sich zieht und ohne dass der Versicherer der Stornierung widersprechen kann, da das durch den vorgenannten Artikel gewährte Recht ausgeübt wird. Es muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgen, nach 31 Tagen ist eine Stornierung auf diese Weise nicht mehr möglich.
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