Mit einer Unternehmensversicherung können Sie die vielfältigen Risiken abdecken, die Ihr Unternehmen bedrohen können, wie z. B. Diebstahl und Unfälle, die aufgrund der hohen Kosten des verursachten Schadens am besorgniserregendsten sind. Am häufigsten sind jedoch Wasserschäden. Laut dem von Unespa veröffentlichten Sozialbericht über spanische Versicherungen gab es im Jahr 2015 in ganz Spanien 404.377 Schadensfälle in Unternehmen, von denen jedes fünfte der versicherten Unternehmen betroffen war.
Was ist beim Abschluss einer Gewerbeversicherung zu beachten?
Um zu wissen, ob wir ein Unternehmen richtig versichert haben, ist es notwendig, sich über zwei wesentliche Konzepte der Police im Klaren zu sein:
- Kontinentale Hauptstadt. Wenn Sie Eigentümer der Räumlichkeiten sind, in denen die Tätigkeit ausgeübt wird, müssen Sie die Hauptstadt des Kontinents schätzen und korrekt angeben. Wenn Sie hingegen Mieter dieser Räumlichkeiten sind, müssen Sie die durchgeführten Renovierungsarbeiten versichern.
- Inhaltskapital. Die im Handel befindlichen Möbel, Maschinen, elektronischen Geräte sowie Waren müssen detailliert aufgeführt und korrekt bewertet werden.
Welchen Versicherungsschutz sollte eine Gewerbeversicherung haben?
Eine Geschäftspolice muss mindestens den folgenden, von uns als grundlegend erachteten, Deckungsumfang aufweisen:
- Wasserschäden und atmosphärische Schäden.
- Feuer.
- Elektrischer Schaden. Dieser Versicherungsschutz ist in der Unternehmensversicherung unerlässlich. Spannungsstöße oder -abfälle können zu erheblichen Schäden an elektrischen Geräten in den Räumlichkeiten wie Registrierkassen, Computern, Telefonen, Kühlräumen usw. führen.
- Raub Diese Garantie schützt Ihr Unternehmen vor Diebstahl oder Diebstahlversuchen. Die Policen garantieren eine Entschädigung für die gestohlenen Inhalte sowie für die auf dem Gelände verursachten Schäden.
- Zerbrechen von Glas, Schildern und Etiketten
- Gewinnverlust. Für den Fall, dass ein Unfall dazu führt, dass die Aktivität eingestellt wird, werden die nicht vermeidbaren Kosten garantiert, auch wenn die Räumlichkeiten nicht in Betrieb sind.
- Zivilrechtliche Haftung. Die Unternehmensversicherung kann die Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter der Räumlichkeiten sowie die Haftpflicht für die Tätigkeit oder die Haftpflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die eingestellten Mitarbeiter umfassen. Dabei ist es wichtig, das versicherte Kapital sowie die Ober- und Untergrenzen pro Geschädigter zu berücksichtigen.
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