Ein Urteil der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs vom 09 legte das Kriterium der Verjährungsfrist für die Geltendmachung nicht gezahlter Versicherungsprämien fest. Dieser Satz verdeutlicht die Zeitraum, den Versicherungsunternehmen wegen Nichtzahlung von Prämien gegen den Versicherten geltend machen müssen.
Innerhalb welcher Frist können Unternehmen die Nichtzahlung der Versicherungsprämie geltend machen?
Bislang wandten die erstinstanzlichen Gerichte Artikel 15.2 des Versicherungsvertragsgesetzes an, der eine Frist von sechs Monaten für die Geltendmachung von Prämienausfällen festlegte. Dieser Satz kommt jedoch zu der Auslegung, dass diese Frist die Rechtswirkung der Beendigung des Versicherungsvertrages vermeiden soll und keine Verjährungsfrist ist, deren Verlauf die Geltendmachung nicht gezahlter Beiträge verhindert.
Folglich legt dieser Satz fest, dass Artikel 23 des Versicherungsvertragsgesetzes die Verjährungsfrist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag festlegt, in diesem Fall für Klagen der Schadensregulierungsgesellschaften wegen Nichtzahlung von Prämien. Diese Fristen sind:
- Schadenversicherung: 2 Jahre
- Personenversicherung: 5 Jahre
Wie vermeidet man mögliche Versicherungsansprüche?
Wir beraten dem Versicherer schriftlich jede Absicht mitteilen, unsere Versicherung zu kündigen, mit einer Mindestmarge von einem Monat vor Ablauf.