Im vergangenen Oktober trat das Königliche Dekret 667/2015 in Kraft, das die Straßenverkehrsordnung ändert. In diesem Artikel berichten wir über die neuesten Entwicklungen in Sachen Verkehr und Straßenverkehrssicherheit infolge dieser Gesetzesreform.
Wann sollten Minderjährige auf den Rücksitzen des Fahrzeugs reisen?
Die bemerkenswerteste Neuerung bezieht sich auf die Besetzung von Fahrzeugen durch Minderjährige. Minderjährige mit einer Körpergröße von 135 cm oder weniger. müssen mit einigen Ausnahmen auf den Rücksitzen reisen. Diese Ausnahmen sind:
- Dass das Fahrzeug keine Rücksitze hat.
- Dass alle Rücksitze von anderen Minderjährigen besetzt sind.
- Dass es nicht möglich ist, zugelassene Kinderrückhaltesysteme auf den Rücksitzen zu installieren.
In den oben genannten Fällen müssen Minderjährige jedoch immer zugelassene Kinderrückhaltesysteme verwenden, die ihrer Größe und ihrem Gewicht angepasst sind.
Die Nichtbenutzung zugelassener Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme gilt als schweres oder sehr schweres Vergehen.
Der Führerschein der Klasse BTP wird abgeschafft
Die BTP-Genehmigung ist eine, die bis jetzt erlaubt das Fahren von Prioritätsfahrzeugen, wenn sie im Eilverkehr verkehren, Fahrzeugen, die Schultransporte durchführen, und Fahrzeugen, die für die Personenbeförderung bestimmt sind, deren zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht überschreitet und deren Anzahl der Sitzplätze, einschließlich des Fahrers, nicht überschritten wird neun überschreiten. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesreform entfällt diese Verkehrserlaubnis. Diese Fahrzeuge dürfen mit anderen, bereits in der Einheits-Gemeinschaftserlaubnis enthaltenen Kategorien gefahren werden, sofern die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Kategorie des Führerscheins in Kraft ist.