Recientemente Die Regierung hat einen Königlichen Erlass verabschiedet, der die von Privatpersonen beantragten Sachverständigenverfahren im Fall von außergerichtlichen Klagen wegen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen regelt. Diese Regelung trat am 1. Januar 2016 in Kraft und soll damit dem Einzelnen eine agile und effektive Lösung bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ermöglichen.
Was tun, wenn Sie mit der vom Versicherer angebotenen Entschädigung nicht zufrieden sind?
Dieser neue Maßstab Es ermöglicht einen außergerichtlichen Weg, damit sich die Geschädigten und die Unternehmen bei Verkehrsunfällen auf eine Entschädigung für Körperschäden einigen können. Die Vorteile für den Einzelnen liegen in der Verfahrensstraffung, die dem Geschädigten eine frühere Schadensersatzklage und die Einsparung von Prozesskosten ermöglicht.
Was tun, wenn Sie mit dem Entschädigungsangebot Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind?
Wenn Sie mit dem Angebot der Versicherungsgesellschaft nicht zufrieden sind, kann bei den Instituten für Rechtsmedizin und Forensik ein Gutachten über erlittene Körperverletzungen anfordern.
Wer und wie kann das Gutachten anfordern?
Sie kann vom Unfallopfer und im Todesfall vom verwitweten Ehegatten, den Vorfahren, Nachkommen, Geschwistern und Verwandten sowie von den Versicherungsgesellschaften beantragt werden, die dem Geschädigten ein begründetes Angebot unterbreiten müssen. Der Antrag kann zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer im gegenseitigen Einvernehmen gestellt werden. Ist dies nicht der Fall, kann es vom Opfer beantragt werden.
Welche Kosten hat dieses Sachverständigenverfahren für den Geschädigten?
Unabhängig davon, ob der Antrag einvernehmlich gestellt wird oder nicht, die Kosten des Gutachtens trägt die Versicherung.